Wer bin ich und wie arbeite ich als Kleinunternehmerin?
Als Kleinunternehmerin profitiere ich von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, die mir und meinen Kunden viele Vorteile bietet. Dies bedeutet, dass ich unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleibe und daher von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit bin. Das vereinfacht sowohl meine Arbeit als auch die Zusammenarbeit mit meinen Kunden.
Was bedeutet das für dich als Kunde?
-
Keine Umsatzsteuer: Auf den Rechnungen, die ich ausstelle, wird keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnet. Du zahlst daher nur den Nettobetrag, ohne zusätzliche Steuerkosten.
-
Keine Rechnungsstellung ohne Aufforderung: Da ich gemäß der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer berechne, bin ich nicht verpflichtet, eine detaillierte Rechnung zu erstellen, es sei denn, du forderst sie explizit an. Das spart uns beiden Bürokratie.
-
Rechtliche Klarheit: Alle Geschäftsbeziehungen und -transaktionen, die wir miteinander haben, sind selbstverständlich rechtlich korrekt und transparent. Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf meinen Rechnungen ist erforderlich, um klarzustellen, dass ich von der Umsatzsteuer befreit bin. Dies schützt uns beide vor Missverständnissen und stellt sicher, dass alles gesetzlich korrekt abläuft.
Rechtliche Grundlagen und Transparenz
Alle meine Dienstleistungen werden gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen erbracht. Wenn du eine Rechnung anforderst, wird sie alle erforderlichen Angaben enthalten – inklusive des Hinweises auf die Kleinunternehmerregelung. Damit ist alles klar und rechtlich abgesichert.